BLANK LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Unser Büro wurde 2003 von Wolfgang Blank in Stuttgart gegründet und im Mai 2021 in die Blank Planungsgesellschaft mbH überführt. Wir lösen die vielfältigen Aufgaben der Freiraum- und Landschaftsplanung in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Architekten, Stadtplanern, Ingenieuren und Biologen. Unser Anspruch ist es, Freiräume zu gestalten, die den Bedürfnissen der künftigen Nutzer gerecht werden. In allen Leistungsphasen engagieren wir uns, um die gestalterischen, technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Bauaufgaben zur Zufriedenheit unserer Auftraggeber umzusetzen.
WER WIR SIND
Wolfgang Blank
Dipl. - Ing. (FH), freier Landschaftsarchitekt BDLA
Geschäftsführer
Architektenkammer Baden-Württemberg
Architektenliste Nr. 53244
Kammergruppe Stuttgart
blank@blank-landschaftsarchitekt.de
Michael Blank
Dipl. - Ing (FH) Architekt
m.blank@blank-landschaftsarchitekt.de
Emmanuelle Simon
Architektin / Stadtplanerin (Dipl. Ing. ENSAIS)
(Diplôme École Nationale Supérieure des Arts et Industries de Strasbourg)
simon@blank-landschaftsarchitekt.de
Verena Vrakas
Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin
vrakas@blank-landschaftsarchitekt.de
Studentische Unterstützung
Carina Mähner
B.Sc. Bachelor Architektur und Stadtplanung
maehner@blank-landschaftsarchitekt.de
Ständige Arbeitsgemeinschaft:
Jennifer Laier
Dipl. - Ing. Landespflege (FH)
laier@blank-landschaftsarchitekt.de
WO SIE UNS FINDEN
Blank Planungsgesellschaft mbH
Wiesbadener Strasse 15
70372 Stuttgart
T 0711 25 97 13-01
F 0711 25 97 13-02
info@blank-landschaftsarchitekt.de
WAS WIR UNTERNEHMEN
Leistung
Wir erbringen Planungsleistungen für öffentliche, institutionelle und private Eigentümer
- Planungsleistungen gemäß § 39 HOAI „Freianlagen“ Leistungsphasen 1 – 9
- Freiflächen an Wohnanlagen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Öffentliche Plätze und Grünflächen
- Freiflächen an Schulen und Kindergärten
- Sport – und Spielflächen
- Freianlagen an Büro-, Gewerbe- und Technikbauwerken
Planungsleistungen gemäß § 24 HOAI „Grünordnungsplan“ und § 26 HOAI „Landschaftspflegerischer Begleitplan“